Private Krankenversicherung
Hautstraffung nach Lipödem-OP erstattungsfähig
Hautstraffung nach Fettabsaugung – nur Kosmetik? Nicht zwingend, sagt das OLG Frankfurt a.M. Im Fall einer Lipödem-Patientin, die auf einen Rollstuhl angewiesen ist, sei der Eingriff medizinisch notwendig gewesen. Die Versicherung muss zahlen.