Selbstbehalt in der Beamten-Beihilfe
20 Euro mehr im Jahr sind verkraftbar
Das OVG Schleswig hat entschieden, dass ein Landesbeamter in Schleswig-Holstein, der in der Besoldungsgruppe A 10 mindestens 3.800 Euro brutto verdient, eine Erhöhung der Selbstbeteiligung in der Beamten-Beihilfe um 20 Euro im Jahr hinnehmen muss.