AGB bei Leasingübernahme
Die Haftung wechselt, sie verdoppelt sich nicht
Raus aus dem Vertrag, aber weiter in der Haftung? Ein Leasinggeber wollte, dass die bisherige Leasingnehmerin auch für die Schulden der Nachfolgerin einsteht. Die zugehörige AGB-Klausel hielt das OLG Frankfurt am Main für überraschend und unwirksam.