Hauptpartei darf Berufung des Streithelfers zurücknehmen – und der muss zahlen
Zieht die Hauptpartei die vom Streithelfer allein eingelegte Berufung zurück, bleibt dieser auf den Kosten der Rechtsmittelinstanz sitzen – so das OLG Rostock. Der Beschluss zeigt: Prozessfreudige Streithelfer sollten genau wissen, wen sie unterstützen – und wer das Risiko trägt.