Steuerhinterziehung
22 Kilometer für den Arbeitgeber, 99 fürs Finanzamt
Wer seinem Arbeitgeber eine kürzere Pendelstrecke meldet als dem Finanzamt, riskiert mehr als eine Steuernachzahlung. Das FG Niedersachsen sah in den widersprüchlichen Angaben eines Firmenwagennutzers eine Steuerhinterziehung.