OVG Berlin-Brandenburg zu amtsärztlicher Untersuchung
Untersuchung von erkrankter Richterin zulässig
Eine Richterin war lange an Long-Covid erkrankt und konnte deshalb keinen Bereitschaftsdienst leisten. Das durfte ihr Dienstherr zum Anlass nehmen, um ihre Dienstfähigkeit grundsätzlich überprüfen zu lassen, meint das OVG Berlin-Brandenburg.