Nichtiger Hauskauf
Steuertrick mit fiktiver Kunst geht nicht auf
Dass niemand so richtig wusste, welche Kunstwerke für fast 1.000.000 Euro verkauft werden sollten, machte das OLG Brandenburg stutzig. Tatsächlich ging es wohl darum Grunderwerbsteuer für das Grundstück zu sparen, auf dem sie sich befanden.