Zeitstress mal anders
Diskussion über Armbanduhr führt zu Prüfungswiederholung
Eigentlich waren während einer Klausur nur Smartwatches verboten, die Aufsicht pochte aber darauf, dass eine Kandidatin auch ihre analoge Armbanduhr ablegte. Laut OVG Münster hat die Diskussion sie so gestresst, dass sie die Prüfung wiederholen darf.