Einkommensteuer
Pauschale Beihilfe kürzt Sonderausgaben
Pensionierte Beamte, die freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung sind, können ihre Beiträge nach einem Urteil des FG Berlin-Brandenburg nicht ungekürzt als Sonderausgaben absetzen, wenn sie außerdem pauschale Beihilfe erhalten.