Wo ist das Web-Archiv?

Zitiervorschlag
Dr. Maximilian Amos: Wo ist das Web-Archiv?. beck-aktuell, 26.08.2026 (abgerufen am: 08.09.2026 von https://beck.cdn.factorial.io/node/204621)
Eine Änderung im Web-Archiv des Bundestags sorgt für Verwunderung: Die Jahre 2005 bis 2016 sind dort nicht mehr verfügbar, angeblich aus "urheberrechtlichen Gründen". Doch es bleiben Fragen offen – und das Parlament hüllt sich in Schweigen.
Das Archiv des Deutschen Bundestags ist nicht nur für Parlamentshistorikerinnen und -historiker eine Anlaufstelle, um dort alte Vorgänge zu studieren. Auch Anwältinnen und Anwälte durchforsten dort zuweilen Gesetzgebungsverfahren der Vergangenheit auf der Suche nach Argumentationsmaterial.
Doch wer nun das Archiv der Jahre 2005 bis 2016 aufrufen will, findet dort diverse Inhalte nicht mehr, sondern den Hinweis: "Das 'Web-Archiv' mit den Internetseiten des Deutschen Bundestages aus den Jahren 2005 bis 2016 ist aus urheberrechtlichen Gründen seit dem 17. April 2026 nicht mehr online." Wer Dokumente des Deutschen Bundestags aus diesem Zeitraum suche, möge sich per Mail an das Parlamentsarchiv wenden. Parlamentsdrucksachen sind zwar weiterhin mit der entsprechenden Nummer auffindbar, doch die archivierten Übersichten aus jener Zeit sind nicht mehr zugänglich, ebenso die alten Abgeordnetenseiten.
Rätselraten um die Gründe
Das hat für einige Fragezeichen gesorgt, u.a. auf LinkedIn, wo Rechtsanwalt Tom Braegelmann gemeinsam mit zahlreichen Kommentatorinnen und Kommentatoren seines Beitrags darüber rätselte, welche urheberrechtlichen Gründe es notwendig machen sollten, das Archiv aus diesen Jahren offline zu nehmen.
Manche vermuteten, dass man womöglich verhindern wollte, dass Tech-Unternehmen mit den Materialien KI-Modelle trainieren; andere witterten, dass die Regierung bestimmte Vorgänge aus jener Zeit nicht mehr online zugänglich haben wollte. Für sie reiht sich der Vorgang ein in eine Tendenz zur Intransparenz unter der aktuellen Bundesregierung, die auch das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) grundlegend überarbeiten will. In einem Punkt waren sich jedenfalls viele aus der meist juristisch bewanderten Community einig: "Urheberrechtliche Gründe" wirkten vorgeschoben.
Das Informationsfreiheits-Portal FragDenStaat wollte es genauer wissen und hat auf seiner Website eine Anfrage nach dem IFG an den Deutschen Bundestag veröffentlicht. Darin fragte es detailliert nach den Beweggründen für die teilweise Abschaltung des Online-Archivs. Die Bundestagsverwaltung erklärte daraufhin in einem von FragDenStaat veröffentlichten Schreiben mit, man könne dem Antrag auf Information aktuell leider nicht entsprechen, "da durch die Herausgabe der Erfolg laufender Entscheidungsprozesse gefährdet werden könnte". Sobald diese abgeschlossen seien, werde man das Portal informieren. Wen oder was diese Entscheidungsprozesse betreffen, sagte die Verwaltung nicht.
Probleme wohl im Zusammenhang mit Bildern*
FragDenStaat stellt bekanntlich nicht nur selbst IFG-Anfragen, sondern bietet auch Bürgerinnen und Bürgern eine Plattform, um Informationsgesuche schnell und einfach an den Staat zu schicken. Dies tat am Montag auch der Jura-Professor Hanjo Hamann von der EBS Universität in Oestrich-Winkel, der sich ebenfalls für die vermeintlichen urheberrechtlichen Probleme mit dem Web-Archiv interessiert. "In meiner aktuellen Forschung untersuche ich das Urheberrecht der Gesetzesmaterialien; dazu gehören auch Dokumente, die im sog. Web-Archiv enthalten waren", schreibt Hamann. "Diese Dokumente sind nach § 5 Abs. 2 UrhG gemeinfrei, da sie als 'amtliche Werke [...] im amtlichen Interesse zur allgemeinen Kenntnisnahme veröffentlicht worden sind'", so der Professor.
Dabei geht Hamann auch darauf ein, dass der Gesetzgeber in Bezug auf das Urheberrecht selbst davon ausgegangen sei, dass amtliche Dokumente gemeinfrei sein sollten. Es sei daher "nicht nur von öffentlichem Interesse, sondern insbesondere für die wissenschaftliche Erforschung von Gesetzgebung und Rechtsentwicklung relevant, warum ausgerechnet die Parlamentsverwaltung das vom Gesetzgeber angeführte 'öffentliche Interesse' übergeht, indem sie die 'möglichst weite Verbreitung' amtlicher Werke via Internet ohne transparentes Verfahren vereitelt und der Überzeugung des eigenen Hauses zuwider Zustimmungsvorbehalte begründet. Urheberrechtliche Gründe, die die Gemeinfreiheit i.S.v. § 5 UrhG nachträglich beschränken könnten, sind in der Rechtswissenschaft bislang nicht bekannt", so Hamann.
Auch beck-aktuell.Heute im Recht hat in dieser Woche nachgefragt, was genau mit den angeführten urheberrechtlichen Gründen gemeint ist. Nach einigem Zögern antwortete die Parlamentsverwaltung schließlich, die Abschaltung sei "aufgrund in jüngster Zeit bekannt gewordener urheberrechtlicher Risiken" erfolgt. Diese stünden "vor allem im Zusammenhang mit in die Webseiten integrierten Abbildungen". Texte, etwa in Bundestagsdrucksachen, seien als solche urheberrechtlich nicht problematisch, heißt es. Sie ließen sich jedoch "aufgrund der technischen Struktur der archivierten Snapshots von Webseiten bis zum Jahr 2016 nicht mit einem vertretbaren Aufwand von jenen PDF-Dateien oder Bildern trennen, um die es bei den Urheberrechtsfragen aktuell geht". Nun prüfe man Optionen, wie man das Web-Archiv wiederherstellen könne.
*Anm. d. Red.: Der Text wurde nach Eingang der Antwort der Bundestagsverwaltung aktualisiert (Änderung am 27.08.2026, 15.58 Uhr).
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Dr. Maximilian Amos: Wo ist das Web-Archiv?. beck-aktuell, 26.08.2026 (abgerufen am: 08.09.2026 von https://beck.cdn.factorial.io/node/204621)




