Arzt muss Privatpatient nicht über Kostenerstattung informieren
Ein Patient verweigerte die Zahlung einer OP-Rechnung, weil er vom Arzt nicht gewarnt wurde, dass seine private Krankenversicherung die Kosten nicht übernimmt. Das LG Frankenthal meinte, der Versicherte müsse seinen Tarif besser kennen als sein Arzt.