Herzspezialist muss erneut vor Gericht

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Herzspezialist muss erneut vor Gericht. beck-aktuell, 12.06.2026 (abgerufen am: 17.06.2026 von https://beck.cdn.factorial.io/node/199841)
Ein Herzspezialist der Berliner Charité muss nach dem Tod zweier Patienten erneut vor Gericht. Der BGH hob das auf Totschlag lautende Urteil der Vorinstanz auf – und forderte eine neue Bewertung möglicher Mordmerkmale.
Der Prozess gegen einen Herzspezialisten der bekannten Berliner Charité nach dem Tod von zwei Patienten muss erneut verhandelt werden. Der in Leipzig ansässige 5. Strafsenat des BGH hob das Urteil des LG Berlin auf (Urteil vom 12.06.2026 – 5 StR 738/24). Das Verfahren geht nun an eine andere Schwurgerichtskammer am LG Berlin.
In erster Instanz war der Mediziner im April 2024 wegen Totschlags in zwei Fällen zu einer Haftstrafe in Höhe von vier Jahren verurteilt worden. Eine Verurteilung wegen eines heimtückisch oder aus niedrigen Beweggründen begangenen Mordes lehnte die Strafkammer in beiden Fällen ab.
Die Staatsanwaltschaft, die in dem Verfahren auf Mord plädiert hatte, legte gegen das Urteil Revision ein. Insbesondere die Verneinung des Mordmerkmals der Heimtücke sei mit Rechtsfehlern behaftet, erläuterte nun die Vorsitzende Richterin des 5. Strafsenates des BGH, Gabriele Cirener. Das äußere Tatgeschehen aus der erstinstanzlichen Verhandlung stehe dagegen fest.
Arzt hatte Narkosemittel überdosiert
Demnach hatte der Herzmediziner in den Jahren 2021 und 2022 auf einer kardiologischen Intensivstation einen Patienten und eine Patientin (beide 73) jeweils mit einem überdosierten Narkosemittel getötet. Dies sei aus Anteilnahme für die Patienten und die Angehörigen geschehen. Der Tod der beiden Menschen sei unabwendbar, aber zeitlich nicht berechenbar gewesen. Beide Patienten starben den Angaben zufolge wenige Minuten nach der Verabreichung des Narkosemittels "Propofol" an Herzstillstand. Die Verteidigung des Mediziners hatte auf Freispruch plädiert und ebenfalls Revision eingelegt. Diese hat der BGH verworfen.
Das LG hatte den Haftbefehl außer Vollzug gesetzt. So musste der Arzt nach knapp einem Jahr in Untersuchungshaft zunächst nicht zurück ins Gefängnis. Er muss sich zweimal wöchentlich bei der Polizei melden, solange das Urteil nicht rechtskräftig ist.
Der Oberarzt war von der Charité im August 2022 freigestellt worden. Im Mai 2023 war er in Untersuchungshaft gekommen. Ins Visier der Ermittler war der 56-Jährige nach einem anonymen Hinweis gekommen. Nach Charité-Angaben war dieser im Rahmen einer Art Whistleblower-System mit Vertrauensanwälten eingegangen. Dorthin können sich Beschäftigte der Klinik wenden, die etwa Ungereimtheiten bemerken.
- Redaktion beck-aktuell, sst
- dpa
- BGH
- Urteil vom 12.06.2026
- 5 StR 738/24
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