Das Saarland beendet seinen Sonderweg

Zitiervorschlag
Das Saarland beendet seinen Sonderweg. beck-aktuell, 24.08.2026 (abgerufen am: 24.08.2026 von https://beck.cdn.factorial.io/node/204386)
Im Saarland reichte bislang ein Widerspruch wegen fehlender Rohmessdaten, um nach einer Geschwindigkeitsüberschreitung einem Bußgeld zu entgehen. Dieses Schlupfloch hat das OLG Saarbrücken am Freitag geschlossen – gestützt auf den BGH.
Das Saarland war gewissermaßen das gelobte Land für geblitzte Autofahrer: Wer der Verwertung seiner Geschwindigkeitsmessung widersprach und sich auf das Fehlen von Rohmessdaten berief, hatte gute Chancen, ohne Strafe davonzukommen. Seit einem Beschluss des saarländischen VerfGH aus dem Jahr 2019 durften die saarländischen Gerichte die Ergebnisse herkömmlicher Radarsysteme in der Regel nicht verwenden, wenn die von den Sensoren erzeugten Daten – die sogenannten "Rohmessdaten" – nicht aufgezeichnet wurden. In allen anderen Bundesländern galt das Gegenteil (, Beschluss vom 05.07.2019, LV 7/17).
Diese Ungleichbehandlung war für den Bußgeldsenat des Saarländischen OLG ein Grund zur Irritation. Er legte daher diese Frage dem BGH vor – und erhielt am 2. Juli 2026 die erhoffte Antwort: Die 4. Strafkammer des BGH entschied, dass die fehlende Aufzeichnung der Mess-Rohdaten weder das Recht auf ein faires Verfahren verletze noch zu einem Beweisverbot führe (Beschluss vom 02.07.2026, 4 StR 235/25).
Das OLG beendet die Sonderregelung im Saarland
Am Freitag hat das OLG die Konsequenzen aus dieser Situation gezogen. In seinem Beschluss stellte der Bußgeldsenat klar, dass die Rechtsprechung des Saarländischen VerfGH durch die übergeordnete Entscheidung des BGH mittlerweile überholt und für die saarländischen Gerichte nicht mehr bindend sei. Künftig kann sich niemand, der auf saarländischen Straßen eine Geschwindigkeitsüberschreitung begeht und dabei geblitzt wird, mehr erfolgreich auf das Fehlen von Rohmessdaten berufen, selbst wenn er deren Verwendung ablehnt – genau wie in den 15 übrigen Bundesländern (OLG Saarbrücken, Beschluss vom 21.8.2026, 1 Ss (OWi) 112/24).
Die Entscheidungen eines Verfassungsgerichts eines Landes sind nur für die Gerichte des betreffenden Bundeslandes bindend, selbst wenn sie eine Frage des Bundesrechts betreffen. Diese Rechtskraft erlischt jedoch, sobald ein Bundesgericht in derselben Rechtsfrage anders entscheidet. Genau das hat der BGH getan.
Sensordaten ohne Langzeitgedächtnis
Rohmessdaten sind die Daten, die ein Messgerät während des Messvorgangs über seine Sensoren erzeugt und aus denen es die Geschwindigkeit berechnet. Bei den gängigen standardisierten Messverfahren werden diese Daten nach der Berechnung nicht dauerhaft gespeichert. Eine nachträgliche Überprüfung der konkreten Berechnung ist daher unmöglich – für die Betroffenen sorgte dies bisher im Saarland für ein wirksames Argument gegen Bußgeldbescheide.
Der BGH sah darin kein rechtsstaatliches Problem: Wer ein zugelassenes und geeichtes Messgerät vorschriftsgemäß einsetze, dürfe von der Richtigkeit des Ergebnisses ausgehen. Es besteht kein Anspruch darauf, dass Behörden oder Hersteller speziell zur Verteidigung bestimmte Beweismittel vorlegen. Wer eine Messung anfechten will, muss konkrete Anhaltspunkte für einen Fehler vorlegen – der bloße Verweis auf das Fehlen von Rohmessdaten reiche nicht aus.
Für das Saarland bedeutet dies das Ende eines seit sieben Jahren andauernden Sonderwegs. Die Radargeräte messen weiterhin ohne Rohmessdaten – doch nun kann man sich selbst im Saarland nicht mehr darauf berufen.
- Redaktion beck-aktuell, hg
- OLG Saarbrücken
- Beschluss vom 21.08.2026
- 1 Ss (OWi) 112/24
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Das Saarland beendet seinen Sonderweg. beck-aktuell, 24.08.2026 (abgerufen am: 24.08.2026 von https://beck.cdn.factorial.io/node/204386)



