BGH zur Rückkehrpflicht für Uber-Wagen
Fall abgeschlossen, Ausgang offen
Der BGH hat keine hinreichenden verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die Rückkehrpflicht für Uber-Fahrzeuge. Warum eine über 30 Jahre alte BVerfG-Entscheidung damit maßgeblich bleibt, Uber und seine Partnerunternehmen aber trotzdem weiter hoffen dürfen, erklärt Philip Weyand.