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JuMiKo in Hamburg

Sexualisierte Gewalt stärker bekämpfen und Rechtsstaat festigen

Carl von Ossietzky

Sexualisierte Gewalt, Anschläge auf kritische Infrastruktur und die Resilienz des Rechtsstaates: Zu diesen und weiteren Themen haben die Justizminister und -ministerinnen auf ihrer Frühjahrskonferenz Stellung bezogen.

Am 11. und 12. Juni kamen die Justizministerinnen und Justizminister der Länder zur 97. Justizministerkonferenz in Hamburg zusammen – geleitet von der Hamburger Justizsenatorin Anna Gallina (Bündnisgrüne). Auf der Agenda standen Themen, die derzeit weit über Fachkreise hinaus diskutiert werden: der bessere Schutz von Opfern sexualisierter Gewalt, die Stärkung von Demokratie und Rechtsstaat sowie der Umgang mit extremistischen Angriffen auf kritische Infrastruktur. Insgesamt rund 50 Beschlüsse verabschiedeten die teilnehmenden Ressortchefs und -chefinnen im Rahmen der diesjährigen Frühjahrstagung. 

Ein Schwerpunkt lag auf dem Sexualstrafrecht. Die Konferenz fordert, die Verjährungsfristen für bestimmte Formen der Vergewaltigung zu verlängern – insbesondere für Fälle, in denen die Opfer keinen entgegenstehenden Willen äußern können. Derzeit verjähren solche Taten des § 177 StGB bereits nach fünf Jahren. "Die vergleichsweise kurze Verjährungsfrist kann dazu führen, dass die Tat nicht mehr strafrechtlich verfolgt werden kann", erklärt Gallina dazu. "Viele Opfer zeigen eine solche Vergewaltigung nicht zeitnah an – aus Angst, Scham oder Traumatisierung". Der Bund solle nun einen entsprechenden Gesetzentwurf vorlegen.

Zudem sprachen sich die Ministerinnen und Minister dafür aus, schwere Sexualstraftaten in den Katalog des § 138 StGB aufzunehmen. Damit würde künftig strafbar, wenn man es nicht anzeigt, wenn man von der Planung solcher Sexualstraftaten erfährt – ähnlich wie bei Mord oder Raub. Hintergrund sind der Vorsitzenden zufolge zunehmend bekannt werdende Fälle, in denen in Chatgruppen oder Online-Foren Sexualverbrechen verabredet werden.

Paragraf zur Politikerbeleidigung soll eingeschränkt werden

Auch der Umgang mit Hass und Hetze gegen Politikerinnen und Politiker stand auf der Tagesordnung. Die Konferenz unterstützt den Vorschlag Sachsens und Baden-Württembergs, die gesetzlich geregelte Strafbarkeit von Politikerbeleidigungen gemäß § 188 StGB künftig auf kommunale Amts- und Mandatsträger zu beschränken. 

"Für Spitzenpolitiker braucht es keine Sonderregelung im Strafrecht", erklärte Sachsens Justizministerin Constanze Geiert (CDU). Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker verdienten dagegen besonderen Schutz vor Hass und Hetze. Während Spitzenpolitiker "eine harte Auseinandersetzung aushalten" müssten, könne man es sich nicht leisten, dass Kommunalpolitiker "das Handtuch werfen", mahnte der baden-württembergische Justizminister Moritz Oppelt (CDU). "Die kommunale Ebene darf uns aus Frust über Angriffe, denen man nicht schlagkräftig entgegentritt, nicht wegbrechen", betonte Oppelt weiter.

Organisierte Kriminalität stärker ins Visier nehmen 

Darüber hinaus fordern die Minister und Ministerinnen bessere Rahmenbedingungen für die Verfolgung extremistischer Anschläge auf kritische Infrastruktur. Dies soll durch Reformen des StGB und der StPO erreicht werden. Einerseits soll etwa der Strafrahmen der verfassungsfeindlichen Sabotage gemäß § 88 StGB von fünf auf zehn Jahre erhöht und andererseits die strafprozessualen Ermittlungsbefugnisse, etwa zur akustischen Wohnraumüberwachung gemäß § 100c StPO, erweitert werden. 

Ein weiterer Beschluss sieht vor, Organisierte Kriminalität künftig als eigenen Straftatbestand im StGB zu verankern. Bislang gibt es dafür keine eigenständige Regelung. Zudem soll das Abschöpfen illegaler Vermögenswerte erleichtert werden. "Wir müssen die Täter dort treffen, wo es ihnen besonders weh tut: bei ihrem Vermögen", sagte Bayerns Justizminister Georg Eisenreich. 

Stärkung des Rechtsstaats und resilientere Justiz 

Auch die Stärkung der Resilienz der Justiz war Thema: Die Ministerinnen und Minister sprachen sich dafür aus, dass Notarinnen und Notare künftig – auch mit ihrem Amtseid – verpflichtet werden, jederzeit die verfassungsmäßige Ordnung zu wahren. Laut Niedersachsens Justizministerin Kathrin Wahlmann nehmen Notarinnen und Notare originäre Staatsaufgaben wahr, daher sei es zwingend geboten, dass sie jederzeit die Gewähr dafür bieten, die verfassungsmäßige Ordnung zu wahren. Auf diesem Wege könne man den Rechtsstaat von innen gegen Angriffe von Demokratiefeinden schützen. 

Auch drängten die Justizministerinnen und -minister eindringlich auf den Abschluss des "Pakts für den Rechtsstaat", im besten Falle noch vor der Sommerpause. Wahlmann erklärte dazu: "Die Justiz als dritte Staatsgewalt ist eine tragende Säule unseres demokratischen Rechtstaats. Um sie resilient und in der Lage zu halten, auch zukünftig in angemessener Zeit zu gerechten Entscheidungen kommen, ist ein gemeinsamer Kraftakt der Länder und des Bundes unabdingbar." 

Selbstbestimmungsgesetz soll nachgeschärft werden

Nachschärfungen fordert die Justizministerkonferenz beim sogenannten Selbstbestimmungsgesetz. Das Bundesjustizministerium wird aufgefordert, umgehend einen Gesetzgebungsvorschlag vorzulegen, der einen verhältnismäßigen, rechtssicheren und entstigmatisierenden Prüfmechanismus für Fälle offenkundigen Missbrauchs des Gesetzes schafft. Vorgenommen werden soll die Prüfung schon bei Änderung des Geschlechtseintrags von den Standesämtern.