Breite Unterstützung für Ukraine-Sondertribunal

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Breite Unterstützung für Ukraine-Sondertribunal. beck-aktuell, 15.05.2026 (abgerufen am: 15.05.2026 von https://beck.cdn.factorial.io/node/198131)
Sondergericht für begangene Verbrechen gegen die Ukraine: Deutschland und viele weitere Staaten treiben ein Vorhaben voran, um hochrangige russische Vertreter strafrechtlich verfolgen zu können. Was fehlt noch?
Die Einrichtung des Sondertribunals für Verbrechen gegen die Ukraine ist einen Schritt weiter: Deutschland und 35 weitere Länder sowie die Europäische Union signalisierten bei einer Sitzung des Europarats in Moldaus Hauptstadt Chisinau, dem dafür notwendigen Abkommen beitreten zu wollen. Diese Absichtserklärung sei für die tatsächliche Einrichtung des Sondergerichts entscheidend, teilte der Generalsekretär des Europarats, Alain Berset, mit.
Das geplante internationale Sondertribunal zum russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine soll hochrangige politische und militärische Vertreter wegen der Entscheidung zum Krieg – das sogenannte Verbrechen der Aggression strafrechtlich verfolgen.
Damit soll eine Lücke geschlossen werden, denn der IStGH mit Sitz im niederländischen Den Haag ist in seiner Zuständigkeit beschränkt. Er untersucht mögliche Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Völkermord.
Weitere Schritte notwendig
Auch das Sondertribunal soll seinen Sitz in Den Haag haben. Bis es eingerichtet ist, wird es aber noch dauern. Zunächst muss etwa das Budget festgelegt und gesichert werden. Generalsekretär Berset forderte die Staaten laut Mitteilung nachdrücklich auf, alle erforderlichen nationalen Verfahren abzuschließen, um dem Sondergerichtshof so bald wie möglich beizutreten.
Zu den Unterstützer-Ländern gehören neben Deutschland weitere Europaratsmitglieder wie Frankreich, Polen, das Vereinigte Königreich oder die Ukraine selbst. Zudem haben Costa Rica und Australien ihre Beteiligung angekündigt.
Europarat positioniert sich zu Verschärfungen in der Asylpolitik
Bei der Sitzung des Ministerkomitees, dem obersten Europarats-Entscheidungsgremium, wurde außerdem eine politische Erklärung zur Migrationspolitik und der EMRK einstimmig verabschiedet. Mehrere europäische Staaten hatten sich zuvor beklagt, dass ihre Migrationspolitik aufgrund der Konvention und der Urteile des EGMR, der über ihre Einhaltung wacht, eingeschränkt werde.
Nun festgelegte Auslegungsstandards für die EMRK, etwa bei der Frage nach Rückführungszentren ("Return Hubs") außerhalb der EU, sollen Abschiebungen erleichtern und den Ermessenspielraum der Mitgliedsländer erweitern. Die Erklärung ist für den EGMR allerdings nicht bindend.
- Redaktion beck-aktuell, sst
- dpa
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