Nachversicherung pflegebedürftigen Kindes
Wer nicht gefragt wird, darf schweigen
Ein Vater schloss eine Pflegezusatzversicherung ab. Das Problem: Er wusste da schon von der Trisomie-21-Diagnose seiner ungeborenen Tochter, sagte aber nichts. Das OLG Karlsruhe hat entschieden, dass er das auch nicht musste und die Versicherung wirksam ist.