Verbrauchsgüterkauf
BGH stärkt Käuferrechte bei Beweislastumkehr
Die Vermutung, dass eine Sache schon bei Übergabe mangelhaft war, greift schon ein, wenn im Jahr nach dem Kauf ein Mangel auftritt, dessen Ursache einen Anspruch gegen den Verkäufer begründen würde. Dass auch andere Ursachen denkbar sind, ändert an der Beweislastumkehr zu Lasten des Verkäufers nichts.