Rechtswidriger Prüfungs-Ausschluss
Kein Verdienstausfall für Juristin, die zu spät zur Mündlichen kam
Eine Juristin, die 2015 wegen einer fünfzehnminütigen Verspätung von ihrer mündlichen Examensprüfung ausgeschlossen worden war, erhält keinen Schadensersatz. Zwar wurde der Prüfungsbescheid später als rechtswidrig aufgehoben, ein schuldhafter Amtspflichtverstoß liege aber nicht vor, so das OLG Hamm.