Rundfunkbeitragsstaatsvertrag
Zwei Ehepartner + zwei Hauptwohnsitze = zwei Rundfunkbeiträge
Ein Ehepaar bewohnt gemeinsam zwei Häuser, ist aber an verschiedenen Adressen mit dem Hauptwohnsitz gemeldet. Das VG Koblenz hat entschieden, dass für jede Hauptwohnung ein eigener Rundfunkbeitrag anfällt.