Gemeinschaftsbetrieb
Tarifnormen gelten nicht automatisch für alle Tochtergesellschaften
Damit ein Tarifvertrag auch im gesamten Gemeinschaftsbetrieb gilt, müssen alle Unterbetriebe einzeln unterzeichnen. Das BAG lässt deshalb eine Regelung nicht gelten, die lediglich zwischen der Gewerkschaft und einer Holding-Gesellschaft ausgehandelt wurde, ohne dass die Tochtergesellschaften beteiligt waren.