Prozess vor dem Sozialgericht
Selbsternannter Menschenrechtsverteidiger hat keine Vertretungsbefugnis
Dem Ingenieur ist zwar redensartlich nichts zu schwör, aber wer andere vor deutschen Sozialgerichten vertreten darf, ist ihm Gesetz genau festgehalten. Und Ingenieure sind nun mal nicht genannt, auch wenn sie sich selber als Menschenrechtsverteidiger bezeichnen.