Wenn Anwälte mit KI aufmunitionieren

Zitiervorschlag
Marc Ohrendorf: Wenn Anwälte mit KI aufmunitionieren. beck-aktuell, 17.06.2026 (abgerufen am: 17.06.2026 von https://beck.cdn.factorial.io/node/200126)
Während Kanzleien und sogar Verbraucher ihre Schriftsätze automatisieren, bearbeitet die Justiz die Klageflut weiter von Hand. Wer jetzt nicht in Technik und Personal investiert, riskiert eine gefährliche Schieflage zwischen schlagkräftigen Parteien und einem überforderten Rechtsstaat, warnt Marc Ohrendorf.
Die Mechanik der Massenklage ist dem deutschen Rechtsstaat seit Jahren vertraut. Diesel, Fluggastrechte, widerrufene Kreditverträge: Spezialkanzleien und Legal Tech-Anbieter haben gelernt, gleichförmige Ansprüche in industriellem Maßstab zu produzieren. Was bislang teure Spezialsoftware und ganze Sachbearbeiterteams voraussetzte, liefert generative KI heute zunehmend auf Knopfdruck. Damit verlässt der Mechanismus seine Nische. Er wird zur Standardausstattung jeder Partei, die klagen will – und trifft auf eine Justiz, die ihre digitalen wie analogen Akten noch immer überwiegend von Hand bearbeitet.
Bislang war die Klagefabrik ein Geschäftsmodell für wenige. Wer Tausende gleichgelagerte Fälle bündeln wollte, brauchte Kapital, Prozessfinanzierer und eine eigene IT. Generative KI senkt diese Schwelle radikal. Jeder zweite Anwalt nutzte 2025 KI für seine Arbeit, über zwei Drittel der Kanzleien haben nach dem Legal Tech Monitor bereits KI-Projekte gestartet. Das verändert die Spielregeln. Denn wenn das Erstellen einer Klage kaum noch etwas kostet, lohnt sie sich auch dort, wo der Aufwand sie früher verhindert hat. Die ökonomische Bremse, die das Prozessrecht über Jahrzehnte darstellte, löst sich.
Der Rechtsstaat zum Selbermachen
Wie sehr Massenverfahren ein Gericht an die Grenze bringen, zeigt das OLG Stuttgart, das seinen KI-Assistenten OLGA seit 2022 in Dieselverfahren einsetzt. Dort stieg die Zahl der Berufungen von rund 1.700 im Jahr 2018 auf etwa 17.000 im Jahr 2023, der weit überwiegende Teil Dieselverfahren. Die Schriftsätze sind teils über hundert Seiten lang – obwohl nur wenige Datenpunkte über das Urteil entscheiden.
Bisher blieb dieses Muster auf wenige Fallgruppen beschränkt. Generative KI hebt die Beschränkung auf. Mietrecht, Verbraucherschutz, Arbeitsrecht: Der Sonderfall wird zum Normalbetrieb.
Dass die Entwicklung längst begonnen hat, belegen die Sozialgerichte. In Nordrhein-Westfalen schnellte die Zahl der Eilverfahren 2025 um mehr als 55 Prozent auf 7.615 nach oben. Ein wesentlicher Treiber sind Bürgerinnen und Bürger, die sich ohne Anwalt mithilfe von KI selbst vertreten. Die so erzeugten Schriftsätze sind oft seitenlang und verweisen auf Rechtsprechung, die es teilweise gar nicht gibt. Wer als Richterin oder Richter nachfragt, hört: "Die KI sagt aber das und das." KI senkt die Hürde zum Recht, das ist im Grundsatz zu begrüßen. Zugleich produziert sie zum jetzigen Zeitpunkt häufig Masse ohne Substanz. Jede unschlüssige, mit erfundenen Fundstellen gespickte Klage bindet richterliche Arbeitszeit, die an anderer Stelle fehlt. Hinzu kommt, dass auch die KI-Tools, die Verbraucherinnen und Verbrauchern zu Verfügung stehen, kontinuierlich besser werden.
Die Justiz kämpft mit stumpfen Waffen
Auf diese Wucht trifft ein Apparat, der schon ohne KI am Anschlag arbeitet. Der Deutsche Richterbund schlägt Alarm: Ende 2025 überschritt die Zahl der offenen Verfahren erstmals die Marke von einer Million – ein Plus von rund 50 Prozent binnen fünf Jahren. Bundesweit fehlen etwa 2.000 Richterinnen, Richter und Staatsanwälte; 2025 mussten 50 dringend Tatverdächtige aus der Untersuchungshaft entlassen werden, weil ihre Verfahren zu lange dauerten. Hinzu kommt eine Pensionierungswelle, vor der die Richtervereinigungen seit Längerem warnen: In Sachsen etwa geht bis 2030 fast jeder zweite Richter, rund 46 Prozent, in den Ruhestand.
Während also potenziell beide Parteien ihren Vortrag per Knopfdruck verzehnfachen, bearbeiten Gerichte jeden Schriftsatz weiterhin im Wesentlichen von Hand. Diese Asymmetrie ist neu. Sie verschiebt nicht nur die Arbeitslast, sondern die gesamte Verfahrensstatistiken.
Die Justiz ist nicht untätig. Der Stuttgarter Assistent OLGA kategorisiert und strukturiert die Dieselberufungen und verschafft den Richterinnen und Richtern eine spürbare Zeitersparnis bei der Auswertung der Akten. In Niedersachsen erprobt das Projekt MAKI die KI-gestützte Bearbeitung von Massenverfahren, in Hessen entstanden mit FRAUKE und FRIDA weitere Anwendungen.
Doch diese Projekte bleiben Inseln: regional begrenzt, ein bundesweit einheitliches System fehlt. Erschwerend wirkt der Rechtsrahmen. Die KI-Verordnung der EU stuft Systeme, die Gerichte bei der Rechtsanwendung unterstützen, als hochriskant ein; ab August 2026 gelten dafür strenge Pflichten, die Letztentscheidung muss beim Menschen bleiben. Das ist richtig, denn richterliche Unabhängigkeit ist nicht verhandelbar. Es bedeutet aber auch, dass die Justiz ihre Werkzeuge sorgfältiger – und damit langsamer – einführt als jede Kanzlei.
Die gesellschaftliche Rechnung
Die Folgen reichen über die Justizstatistik hinaus. Ein Gericht, das der Masse nicht gewachsen ist, entscheidet langsamer. Schon heute dauert ein streitiges Urteil am Landgericht laut amtlicher Justizstatistik im Schnitt 17,5 Monate. Verzögertes Recht ist verweigertes Recht. Es droht eine Justiz der zwei Geschwindigkeiten: Wer automatisiert auftritt, überflutet das Gericht, während die Gegenseite mit vertretbarem Aufwand kaum noch standhält. Ebenso droht der umgekehrte Effekt – dass überlastete Spruchkörper standardisierten Vortrag womöglich nur noch oberflächlich prüfen.
Die Antwort kann nicht lauten, die Technik zu verbieten. Sie ist längst da, und sie erweitert den Zugang zum Recht. Die Antwort muss lauten, die Justiz auf Augenhöhe zu bringen. Das verlangt zweierlei. Erstens eine bundesweite KI-Infrastruktur statt einzelner Projekte, damit Gerichte denselben Effizienzhebel nutzen wie die Anwaltschaft. Zweitens – und das wiegt schwerer – Investitionen in Menschen. Wenn vielerorts bald jeder zweite Richter in den Ruhestand geht und Spitzenabsolventinnen und -absolventen das doppelte Gehalt in der Großkanzlei wählen, wird die beste Software nicht reichen.
Der juristische Nachwuchs entscheidet sich nicht für ein Gericht, an dem er gegen anwaltliche Hochtechnologie mit Aktenbergen und veralteter IT antreten soll. Er entscheidet sich für einen Ort, an dem moderne Werkzeuge die Arbeit reizvoll machen. Schließt sich die Technologielücke zwischen Anwaltschaft und Justiz nicht, verliert der Staat doppelt: an Verfahrensdauer und an Köpfen. Die Aufrüstung vor Gericht hat begonnen.
Zitiervorschlag
Marc Ohrendorf: Wenn Anwälte mit KI aufmunitionieren. beck-aktuell, 17.06.2026 (abgerufen am: 17.06.2026 von https://beck.cdn.factorial.io/node/200126)



