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Sabotage mit Brand-Paketen

Haftstrafe im Prozess gegen Agenten Russlands

Drei Männer stehen in einem Gerichtssaal hinter einer Balustrade. EIner wendet das Gesicht von der Kamera weg, die anderen beiden halten sich Aktenordner vor das Gesicht.
Die drei angeklagten Ukrainer kurz vor der Urteilsverkündung im OLG Stuttgart © REUTERS | Heiko Becker

Drei Ukrainer sollen im Auftrag Russlands von Deutschland aus Anschläge auf Transportwege vorbereitet haben. Nun ist in Stuttgart das Urteil gefallen. Nur einer wird verurteilt.

Ein junger Ukrainer ist wegen Agententätigkeit in Deutschland zu einer Haftstrafe verurteilt worden. Der Mann hat nach Überzeugung des Gerichts im März 2025 den Versand zweier Pakete mit GPS-Sendern in Deutschland in Auftrag gegeben und habe dabei wissen können, dass der Versand der Pakete zur Ausspähung von Zielen für Sabotageakte habe dienen können, sagte der Vorsitzende Richter am OLG Stuttgart nach 22 Verhandlungstagen bei der Urteilsbegründung (Urteil vom 18.08.2026 – 6 St 3 BJs 158/25).

Zudem habe er erkennen können, dass er den Auftrag über einen Mittelsmann von einer staatlichen russischen Stelle erhalten habe. Das OLG verhängte eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten wegen Agententätigkeit. Zwei weitere ukrainische Angeklagte, die die Pakete gepackt und aufgegeben hatten, sprach das Gericht frei. In Haft muss der Verurteilte nicht mehr, weil seine Haftzeit bereits mit der Dauer der Untersuchungshaft verbüßt ist.

Die Männer waren in Konstanz, Köln und im Schweizer Kanton Thurgau festgenommen worden. Ermittlungen der Bundesanwaltschaft zufolge sollen sie Teil eines Sabotageplans gewesen sein, der auf Transportwege eines Paketdienstleisters abzielte. Den Auftrag hierzu sollte laut Generalbundesanwalt ein russischer Nachrichtendienst erteilt haben - über Mittelsmänner aus der ukrainischen Stadt Mariupol. Damit sollten Routen und Transportabläufe bei dem Paketdienstleister ausgeforscht werden.

Schon bei Vorbereitungen aufgeflogen

Im nächsten Schritt hätten die Angeklagten nach Angaben der Ermittler Pakete mit Brandsätzen verschicken sollen, die sich während des Transports entzünden, so die Anklage. Solche Pakete sollten sich laut Bundesanwaltschaft "in Deutschland oder sonst auf dem Weg in nicht von Russland besetzte Teile der Ukraine entzünden und möglichst großen Schaden verursachen, um das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung zu beeinträchtigen".

Die drei Männer hätten zugesagt, die Pakete zu verschicken, lautete der Vorwurf weiter. Laut Anklage flogen sie aber bereits bei der Vorbereitung der Anschläge auf. Der Vertreter der Bundesanwaltschaft hatte in seinem Plädoyer Haftstrafen zwischen zwei Jahren und neun Monaten und vier Jahren und drei Monaten für die Angeklagten gefordert. Die Verteidiger beantragten Freisprüche.

Die Hauptverhandlung habe diese Vorwürfe nur teilweise bestätigt, erklärte der Vorsitzende Richter Matthias Merz bei der Urteilsbegründung*. Insbesondere stehe nicht zur Überzeugung des Gerichts fest, dass sich die drei Männer zu einer schweren Brandstiftung verabredet hatten. Zwar war der Senat überzeugt, dass sie im März 2025 an einem von einer staatlichen russischen Stelle veranlassten Versand zweier Pakete, die jeweils einen GPS-Tracker und Autoersatzteile enthielten, über einen ukrainischen Versanddienstleister aus Deutschland in die Ukraine mitwirkten. Ebenso stehe fest, dass dies den russischen Auftraggebern zumindest auch dazu diente, etwaige Möglichkeiten für Sabotage­handlungen mit dem Ziel der Störung solcher Transporte und der zugehörigen Infrastruktur auch in Deutschland abzuklären. 

Es stehe aber nicht fest, dass dem Geschehen bereits ein im Sinne der Anklagen dahin gefasster und zumindest in groben Zügen konkretisierter Plan zugrunde lag, anschließend Pakete mit Brandsätzen von Deutschland aus in die Ukraine zu versenden. Auch habe die Beweisaufnahme nicht erbracht, dass die Angeklagten in einen solchen eingebunden oder eingeweiht gewesen wären oder dass sie sich bereithielten, derartige Sabotage­handlungen (§ 87 Absatz 1 Nr. 1, Absatz 2 Nr. 1 StGB) zu begehen.

Nur der verurteilte Mann habe es für möglich gehalten und gebilligt, dass der beauftragte Paketversand zumindest auch einem Auskundschaften von möglichen Sabotage­objekten für eine staatliche russische Stelle dienen sollte.

Erinnerungen an andere Vorfälle

Der Fall weckt Erinnerungen an einen Vorfall im Jahr 2024. Damals entzündete sich im DHL-Logistikzentrum in Leipzig ein Luftfrachtpaket. Sicherheitskreise gehen davon aus, dass das Paket im Auftrag Russlands platziert war. Deutschland entging damals vermutlich nur knapp einem Flugzeugabsturz. Es sei einem Zufall zu verdanken, dass das Paket nicht während des Fluges in Brand geraten sei, so der damalige Verfassungsschutz-Präsident Thomas Haldenwang.

Erst Anfang August war am Leipziger Flughafen in der Nähe ukrainischer Transportflugzeuge eine mit Sprengstoff und Zünder bestückte Drohne entdeckt worden. Zudem war ein Flugzeug mit einem unbekannten kleineren Flugobjekt kollidiert - möglicherweise einer zweiten Drohne. Die Bundesanwaltschaft ermittelt wegen des Verdachts des versuchten Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion und des gefährlichen Eingriffs in den Luftverkehr. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) sprach von einem "hybriden" Angriff "fremder Mächte".

(* Der Text wurde mit Informationen aus der Urteilsbegründung ergänzt, 18.08.2026, 13:40 Uhr, jvh)