"Sale and rent back"-Geschäfte können wucherähnliches Rechtsgeschäft sein
Es liegt zwar kein Verstoß gegen das Verbot des Rückkaufshandels vor, wenn ein staatlich zugelassener Pfandleiher wie Pfando gewerblich Autos kauft, diese an den Verkäufer zurückvermietet und nach dem Ende der vertraglich festgelegten Mietzeit durch öffentliche Versteigerung, an der der Verkäufer teilnehmen kann, verwertet. Wie der Bundesgerichtshof am Mittwoch entschieden hat, kann es sich bei diesen auch "sale and rent back" genannten Fällen aber um ein wucherähnliches Rechtsgeschäft handeln.