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Verdachtsberichterstattung

Mehr Artikel zu diesem Tag

Waren es doch Deepfakes?
Ulmen verliert überwiegend gegen Spiegel

Waren es doch Deepfakes?

Der Spiegel gewinnt vor Gericht weitgehend gegen Christian Ulmen und darf weite Teile seiner Berichterstattung aufrechterhalten. Das LG Hamburg meint, das Magazin habe zulässigerweise angedeutet, Ulmen habe Deepfakes über sein Ex-Frau Collien Fernandes verbreitet – obwohl die Redaktion das nach eigener Aussage gar nicht wollte.

Was die Sitzungs(-presse-)polizei verfügt
LG Frankfurt zur Anonymisierung vor Gericht

Was die Sitzungs(-presse-)polizei verfügt

In einem grundsätzlichen Urteil hat die Pressekammer des LG Frankfurt a. M. entschieden, dass die sitzungspolizeiliche Anordnung, mit welcher der Vorsitzende einer Strafkammer verfügt, die Beteiligten in Presseveröffentlichungen zu anonymisieren, für ein späteres presserechtliches Zivilverfahren bindend ist.

Unzulässige Verdachtsbrieferstattung
Öffentliche Untreuevorwürfe gegen Ex-Bürgermeister

Unzulässige Verdachtsbrieferstattung

Das LG Freiburg hat eine einstweilige Verfügung bestätigt, nachdem ein Bürger in einem Leserbrief seinem früheren Bürgermeister Untreue vorgeworfen hatte. Aus Sicht der Kammer müssen bei solchen Publikationen ähnliche Regeln wie für Journalisten gelten.

Wenn die mediale Welle rollt
Berichterstattung im Fall Ulmen

Wenn die mediale Welle rollt

Die Schauspielerin und Moderatorin Collien Fernandes erhebt laut einem Spiegel-Bericht gegen ihren Ex-Ehemann Christian Ulmen schwere Vorwürfe, andere Medien berichten wiederum darüber. Doch diese Eigendynamik ist gefährlich – für Betroffene und auch Journalisten, warnt Jörn Claßen.

Wer informieren will, muss informiert sein
Exiljournalismus

Wer informieren will, muss informiert sein

Ein vietnamesischer Exiljournalist berichtete von Deutschland aus über einen Megakonzern in seinem Heimatland. Doch auch, wer aus der Ferne berichtet, muss sich um Genauigkeit bemühen – auf Gerüchte durfte er sich nicht berufen, erinnerte ihn das LG Berlin II. 

Freigiebigkeit ist noch kein Kündigungsgrund
Chef dreht frei

Freigiebigkeit ist noch kein Kündigungsgrund

Wegen der Schließung seiner Abteilung soll eine Führungskraft besonders großzügig Elternzeitanträge abgesegnet und vertrauliche Informationen weitergegeben haben. Die fristlose Kündigung hat das LAG Düsseldorf nun gekippt: Es war nicht eindeutig, dass er dem Konzern damit schaden wollte.

Doch kein "Strippenzieher" im Familienimperium?
Block-Anwalt siegt gegen die "Zeit"

Doch kein "Strippenzieher" im Familienimperium?

Die Zeit muss sich korrigieren: Andreas Costard, Anwalt der Block-Familie, ging gerichtlich gegen die Berichterstattung der Wochenzeitung vor, wonach er sich die Kontrolle über das Familienvermögen sichern wollte und dazu bei der Kindesentführung half. Das LG Berlin II gibt ihm Recht.

Zeitung durfte "Familienanwalt" der Blocks namentlich nennen
"Herausgehobene Funktion als Anwalt"

Zeitung durfte "Familienanwalt" der Blocks namentlich nennen

Auch das weniger prominente Umfeld von Christina Block ist nicht vor der Öffentlichkeit gefeit. Das zeigt ein Urteil des LG Berlin II im Fall des "Familienanwalts", der ebenfalls angeklagt ist. Bild.de durfte ihn namentlich nennen.

Bild-Zeitung durfte über Vernehmung des "Kidnapper-Chefs" berichten
Block-Prozess

Bild-Zeitung durfte über Vernehmung des "Kidnapper-Chefs" berichten

Mit den Aussagen des mutmaßlichen Kindesentführers kam neuer Wind in den Prozess um Christina Block. Die Bild-Zeitung durfte schon vor der Verhandlung über dessen Vernehmungsprotokoll berichten, sagt das LG Berlin II. Ob die Veröffentlichung strafbar gewesen sein könnte, spiele dabei keine Rolle.

Correctiv darf von "Masterplan zur Ausweisung deutscher Staatsbürger" sprechen
"Geheimplan gegen Deutschland"

Correctiv darf von "Masterplan zur Ausweisung deutscher Staatsbürger" sprechen

Die Formulierung des Magazins Correctiv im Artikel "Geheimplan gegen Deutschland" sei zulässig, entschied das LG Hamburg am Freitag und wies die Klage von zwei Teilnehmern des sogenannten Potsdam-Treffens ab. Die Formulierung sei als Meinungsäußerung erkennbar und basiere auf wahren Tatsachen.