LG Frankfurt zur Anonymisierung vor Gericht
Was die Sitzungs(-presse-)polizei verfügt
In einem grundsätzlichen Urteil hat die Pressekammer des LG Frankfurt a. M. entschieden, dass die sitzungspolizeiliche Anordnung, mit welcher der Vorsitzende einer Strafkammer verfügt, die Beteiligten in Presseveröffentlichungen zu anonymisieren, für ein späteres presserechtliches Zivilverfahren bindend ist.