EuGH zum Tierschutz
Auch Mastputen haben Recht auf Ruhe und Erholung
Das Tierschutzgesetz schreibt vor, dass Tiere "angemessen" gehalten werden müssen. Zu entscheiden, was das für Puten bedeutet, hat das BVerwG der Vorinstanz aufgetragen. Kaum strukturierte Ställe für 5.000 Tiere, in denen sie keine geeigneten Schlafplätze haben, reichen aber nicht.