Tücken richterlicher Rechtsfortbildung
Die Methodenlehre hat große Anstrengungen unternommen, die Gesetzesauslegung sowie die Gesetzesergänzung durch richterliche Rechtsfortbildung zu konkretisieren und rechtssicher auszugestalten. Dass sich dabei stets eine einzige richtige Entscheidung ergibt, ist freilich ein frommer Wunsch. Die richterliche Entscheidung ist einer rational strukturierten Erörterung zugänglich, das Ergebnis ist dagegen nicht rational determiniert. Josef Esser hat das 1970 unter dem plastischen Titel „Vorverständnis und Methodenwahl in der Rechtsfindung“ dargelegt.