Pechstein-Urteil
EGMR sieht keinen Mangel an Unabhängigkeit des CAS
Eisschnellläuferin Claudia Pechstein ist mit ihrer Rüge mangelnder Unabhängigkeit und Unvoreingenommenheit des Internationalen Sportgerichtshofs (CAS) vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gescheitert. Der EGMR sah ihr Recht auf ein faires Verfahren aber dadurch verletzt, dass ihr vor dem CAS keine öffentliche Verhandlung gewährt worden sei, und sprach ihr deshalb eine Entschädigung von 8.000 Euro zu (Urteil vom 02.10.2018, Az.: 67474/10).