DS-GVO-Verstoß provoziert
Kein Schadensersatz
Wer sich zu einem Newsletter anmeldet, nur um dann Auskunft über die Datenverarbeitung und schließlich Schadensersatz nach der DS-GVO zu verlangen, muss damit rechnen, dass sein Ansinnen als missbräuchlich eingestuft wird. Der EuGH erklärt, wann das der Fall sein kann.