Verfassungsbeschwerde wegen Verletzung prozessualer Waffengleichheit
Vortrag fehlender Äußerungsmöglichkeit reicht allein nicht
Die prozessuale Waffengleichheit besagt, dass die Parteien im Zivilprozess grundsätzlich die gleichen Chancen haben müssen. Wird dieses Recht verletzt, kann das verfassungsrechtlich relevant sein. Das BVerfG klärt, wann das der Fall ist.