Musterurteil gegen Schein-Rabatte
30-Tage-Bestpreis muss angegeben werden
Echter Rabatt oder Kundentäuschung? Aldi Süd darf nicht mehr mit durchgestrichenen unverbindlichen Preisempfehlungen werben, ohne den Bestpreis der letzten 30 Tage anzugeben, so das LG Düsseldorf in einem Musterprozess.