LNG-Pipeline
Planfeststellung von Rügen bis Lubmin rechtens
Zwei Umweltvereinigungen sind mit ihren Klagen gegen den ersten Seeabschnitt der Gasversorgungsleitung von Rügen nach Lubmin gescheitert. Das Vorhaben habe beschleunigt – ohne Umweltverträglichkeitsprüfung – zugelassen werden dürfen, weil es der Bewältigung einer Gasversorgungskrise diene, so das BVerwG.