Insolvenz
Chronisch kranker Ex-Anwalt muss Teil seines Mediatoren-Verdienstes abführen
Auch ein Insolvenzschuldner, der krankheitsbedingt gar nicht mehr arbeiten müsste, muss etwas von seinem selbstständig erzielten Verdienst in die Insolvenzmasse abführen, stellt der BGH klar. Ein Anwalt, der seine Zulassung zurückgegeben hatte, war während des Insolvenzverfahrens überobligatorisch als angestellter Mediator tätig.