Unlauterer Wettbewerb
ARD-Mediathek gibt’s nur bei der ARD
Private Streaming-Portale dürfen nicht die gesamte ARD-Mediathek kopieren, um das eigene Angebot zu verbreitern. Ein solches Vorgehen sei kein datenschutzrechtlich zulässiges "Embedding" mehr, bestätigt das OLG Köln – und geht sogar noch weiter.