Arglist beim Immobilienkauf
Eine Wohnung nur für das Wochenende
Ein Häuschen wie ein Versprechen: klein, freistehend, verkauft als Zuhause. Doch was, wenn Wohnen dort gar nicht erlaubt ist – obwohl die Verkäufer dort selbst jahrelang lebten? Ein Immobilienkauf aus Berlin landete beim BGH, der nicht sicher ist, ob die Verkäufer arglistig handelten.