Lärm eines Hundespielplatzes in Wohngebiet zumutbar
Der durch einen Hundespielplatz in einem Wohngebiet verursachte Lärm ist von Anwohnern hinzunehmen, sofern er sich im Rahmen der geltenden Immissionsrichtwerte hält. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin entschieden. Eine Lärmpegelmessung habe keine unzulässigen Werte ergeben. Zu bedenken sei auch, dass ein Hundespielplatz dem Tierschutz diene.