Fluggastentschädigung
Merlot ja, Kräuterschnaps nein
Was genau die FluggastVO meint, wenn sie verprellten Fluggästen "Erfrischungen" zugesteht, hat nun das AG Köln konkretisiert. Während Wein und Bier durchaus noch als Verpflegung gelten, liegt die Grenze bei Hochprozentigem.