Zugunglück bei Garmisch-Partenkirchen
Freisprüche
Im Prozess um das Zugunglück bei Garmisch-Partenkirchen mit fünf Toten und Dutzenden Verletzten sind die beiden angeklagten Bahn-Mitarbeiter, ein Fahrdienstleiter und der zuständige Bezirksleiter, freigesprochen worden. Das hat das LG München II entschieden.