Bezug von Elterngeld nicht sozialwidrig – auch nicht bei Armut
Wer in Elternzeit geht, obwohl die Familie dadurch in den Bürgergeldbezug fällt, handelt nicht per se sozialwidrig und muss das Bürgergeld auch nicht erstatten. Das LSG Hessen setzt die Hürde hoch: Für einen Missbrauch verlangt es, dass sich die Person erkennbar nicht um das Kind kümmert.