BGH zur Anwaltshaftung
"Das ziehen wir jetzt durch" geht nicht
Wenn sich im Laufe eines Verfahrens die Aussichten des Mandanten verschlechtern, muss der Anwalt ihn hierüber aufklären – auch dann, wenn die Rechtsschutzversicherung zahlt, so der BGH. Martin W. Huff hat die Details über die Haftungsfalle.