Abstandsflächen gelten auch für Riesenrad
Gondeln über den Geranien
Von den Gondeln eines 60 Meter hohen Riesenrads konnten Gäste direkt in den Garten der Anwohner schauen. Die Stadt hielt das für zulässig, das VG Ansbach korrigiert: Fliegende Bauten brauchen zwar keine Baugenehmigung, baurechtliche Abstandsflächen gelten aber trotzdem.