Kein Notwegerecht nach illegaler Erweiterung

Zitiervorschlag
Kein Notwegerecht nach illegaler Erweiterung. beck-aktuell, 13.07.2026 (abgerufen am: 14.07.2026 von https://beck.cdn.factorial.io/node/201841)
Eine Frau kann ihr Wochenendhaus mit dem Auto nur über den Privatweg eines Nachbarn erreichen. Ein Notwegerecht steht ihr dennoch nicht zu, meint das LG Landau. Der Grund: Die Eigentümerin hatte das Gebäude illegal erweitert und lebte inzwischen dauerhaft dort.
Die Eigentümerin des Wochenendhauses wollte erreichen, dass ihr Nachbar die Zufahrt über sein Grundstück gestattet und das Fahrrecht dauerhaft im Grundbuch eingetragen wird. Mit diesem Anliegen ist sie gescheitert. Nach Ansicht des LG Landau fehlt eine wesentliche Voraussetzung für ein Notwegerecht: Die beabsichtigte Nutzung des Grundstücks müsse rechtmäßig sein (Urteil vom 31.03.2026 – 4 O 121/25).
Das betreffende Wochenendhaus war jedoch in der Vergangenheit ohne Genehmigung erheblich erweitert worden. Die Bauaufsichtsbehörde hatte einen entsprechenden Änderungsantrag bereits Jahre zuvor abgelehnt, weil das Gebäude seinen Charakter als Wochenendhaus verloren hatte. Der Hinweis der Eigentümerin, die Behörde habe den bestehenden Zustand faktisch geduldet, überzeugte das Gericht nicht. Eine bloße Untätigkeit der Behörde reiche nicht aus. Erforderlich sei eine ausdrückliche und verbindliche Erklärung, den rechtswidrigen Zustand zu dulden.
Auch aus der jahrzehntelangen Nutzung des Weges könne die Frau keine Rechte herleiten. Ein Gewohnheitsrecht, das den Nachbarn dazu verpflichtet, die Durchfahrt zu dulden, entstehe dadurch nicht. Die Eigentümerin ist in Berufung gegangen – das Urteil des LG Landau ist also noch nicht rechtskräftig.
- Redaktion beck-aktuell, bw
- LG Landau
- Urteil vom 31.03.2026
- 4 O 121/25
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