ArbG Düsseldorf verneint Homeoffice-Anspruch
Zack, zack, zurück ins Office
Firmen dürfen ihre Mitarbeiter auch nach Jahren wieder aus dem Homeoffice zurückholen, so das ArbG Düsseldorf. Die Weisung eines Chefs an seinen Mitarbeiter, sich zum Arbeiten wieder im Büro einzufinden, hielt das Gericht gleichwohl für rechtswidrig.