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Nach Geldstrafe wegen "unsportlichen" Verhaltens

Fußballtrainer José Mourinho zieht vor EGMR

Ein Bild des Trainers Mourinho, einem Mann mit grauen, am Stirnansatz lichten Haaren.
Mourinho während eines Primeira‑Liga‑Spiels am 16. Mai 2026 in Portugal © picture alliance / NurPhoto | Valter Gouveia

José Mourinho wehrt sich vor dem EGMR gegen eine Sperre und Geldstrafen, die der Türkische Fußballverband gegen ihn verhängt hat. Er sieht seine Meinungsfreiheit verletzt und kritisiert fehlenden Rechtsschutz. Nun bezieht der EGMR die Türkei in das Verfahren ein.

Der frühere Fenerbahçe-Trainer José Mourinho hat die Türkei vor dem EGMR verklagt. Der Portugiese wendet sich gegen eine Ein-Spiel-Sperre und zwei Geldstrafen, die der Disziplinarausschuss des Türkischen Fußballverbands (TFF) nach einem Ligaspiel in der Küstenstadt Trabzon gegen ihn verhängt hatte. Die Sperre und die Strafen waren, nach Anfechtung durch Mourinho, vom Schlichtungsausschuss des TFF überwiegend bestätigt worden. Dieser setzte lediglich eine der Geldstrafen herab.

Nach Angaben des EGMR ist die Beschwerde Mourinhos im März 2025 eingegangen; am 13. Mai 2026 hat der Gerichtshof die türkische Regierung offiziell zur Stellungnahme aufgefordert.

Geldstrafe für scharfe Kritik an Schiedsrichter

Der Fall geht zurück auf ein Spiel von Fenerbahçe Istanbul gegen den Verein Trabzonspor Ende 2024. Mourinho soll sich während des Spiels gegenüber Fans des gegnerischen Vereins "unsportlich" verhalten haben; deswegen wurde er mit einer Spielsperre und einer Geldstrafe von umgerechnet etwa 1.590 Euro belegt.

Die zweite, höhere Geldstrafe fuhr der damalige Fenerbahçe-Trainer sich ein, weil er anschließend in Fernsehinterviews scharfe Kritik an Schiedsrichter und Videoschiedsrichter äußerte und von einem "System" sprach, gegen das sein Team spiele. Die Disziplinarkommission des TFF hielt auch diese Äußerungen für "unsportlich" und unfair, da sie den TFF in Misskredit brächten und Zweifel an der Unparteilichkeit der Schiedsrichter und Funktionäre im Fußball aufwürfen. Die Geldstrafe in Höhe von 24.550 Euro wurde später durch den Schlichtungsausschuss auf umgerechnet 16.260 Euro reduziert.

Mourinho sieht seine Meinungsfreiheit verletzt

Mourinho rügt vor dem EGMR u.a. eine Verletzung seines Rechts auf freie Meinungsäußerung nach Art. 10 EMRK. Er macht geltend, die Disziplinarmaßnahmen hätten seine öffentliche Kritik an Schiedsrichterleistungen und Verbandsstrukturen unzulässig eingeschränkt. Der Gerichtshof fragt die Türkei nun unter anderem, ob die Sanktionen als Eingriff in Art. 10 EMRK zu werten seien und ob dieser Eingriff "in einer demokratischen Gesellschaft notwendig" gewesen sei.

Zugleich beanstandet Mourinho den innerstaatlichen Rechtsschutz. Er kritisiert, dass die Entscheidung der Disziplinarkommission des TFF nicht von einem unabhängigen und unparteiischen Gericht überprüft worden sei. Die Mitglieder des Schlichtungsausschusses seien vom Präsidenten des Türkischen Fußballverbands oder dessen Vorstand abhängig. Zudem rügte Mourinho, der Schlichtungsausschuss habe ihm die begründete Entscheidung nicht zugestellt. Der EGMR will daher auch klären, ob die Türkei den Anspruch auf ein faires Verfahren und auf Zugang zu einem Gericht nach Art. 6 EMRK gewahrt hat.