Hubig zieht Erfolgsbilanz, Ataman fordert mehr Schutz

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Hubig zieht Erfolgsbilanz, Ataman fordert mehr Schutz. beck-aktuell, 09.06.2026 (abgerufen am: 10.06.2026 von https://beck.cdn.factorial.io/node/199531)
Seit 20 Jahren schützt das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz vor Benachteiligung in Job, Wohnungsmarkt und Alltag. Beim Festakt zum Jubiläum lobt Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) die Wirkung – Antidiskriminierungsbeauftragte Ferda Ataman hält die geplante Reform für zu schwach.
20 Jahre nach Inkrafttreten des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) hat Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) eine positive Bilanz gezogen. "Klagewellen, Bürokratiemonster und angebliches Gerichtshopping befürchteten manche, als das AGG in Kraft getreten ist. Nichts davon ist eingetreten", sagte Hubig am Dienstag bei einem Festakt in Berlin. Das Gesetz schaffe Klarheit, stärke Betroffene und habe Deutschland fairer gemacht.
Das AGG war am 18. August 2006 in Kraft getreten – die treibende Kraft hinter dem Gesetz war die Europäische Union. Da Deutschland mit der Umsetzung der EU-Antidiskriminierungsrichtlinien im Verzug war, drohten hohe Bußgelder. Widerstand kam vor allem aus den Reihen der Union: Das Gesetz, das unter anderem diskriminierende Stellenausschreibungen und Benachteiligungen bei der Wohnungsvermietung verhindern soll, sei ein zu starker Eingriff in die Vertragsfreiheit, hieß es damals.
Auf das AGG berufen kann sich, wer in der Arbeitswelt, beim Kauf oder beim Mieten einer Wohnung benachteiligt wird – wegen seiner ethnischen Herkunft, des Alters, des Geschlechts, einer Behinderung, der Religion oder der sexuellen Identität. Auch der Schutz vor sexueller Belästigung ist im Gesetz verankert.
Beweislast bleibt die große Hürde
Wer diskriminiert wird, kann zivilrechtlich vorgehen und gegebenenfalls eine Entschädigung verlangen. Den Nachweis zu führen fällt Betroffenen aber oft schwer: Wie soll ein schwules Paar belegen, dass der Vermieter ihm wegen seiner Homosexualität abgesagt hat? Oder ein Bewerber mit türkischem Pass, dass der Personalchef ihn wegen seiner Herkunft aussortiert hat?
Eine erfolgreiche Klage hatte im Januar Schlagzeilen gemacht: Der BGH sprach einer in Deutschland geborenen Wohnungssuchenden 3.000 Euro Entschädigung zu. Ein Makler hatte sie wegen ihres pakistanischen Namens nicht zu Besichtigungen eingeladen. Den Beleg lieferte die Frau selbst – unter einem deutsch klingenden Namen erhielt sie sofort Termine. Sonja Kosche vom Verein Pro Sinti und Roma berichtet von ähnlichen Erfahrungen: Menschen würden allein wegen ihres Nachnamens von Mietverhältnissen ausgeschlossen, das sei kaum nachzuweisen.
Reform geht Ataman nicht weit genug
Anfang Mai brachte das Bundeskabinett eine AGG-Reform auf den Weg, die vor allem Vorgaben der EU umsetzt. Künftig sollen Betroffene vier statt zwei Monate Zeit haben, um Ansprüche geltend zu machen. Der Schutz vor sexueller Belästigung soll zudem über den Arbeitsplatz hinaus auf Wohnungsmarkt, Fitnessstudio oder Fahrschule ausgeweitet werden. Größere Änderungen wolle man vermeiden, sagt ein Sprecher des Bundesfamilienministeriums.
Die Unabhängige Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung, Ferda Ataman, hält das für unzureichend. Die Reform sei "zu schwach und bringt Menschen im Alltag sehr wenig". Sie hatte sich für eine Frist von mindestens zwölf Monaten ausgesprochen und plädiert dafür, "Staatsangehörigkeit" und "sozialer Status" als Diskriminierungsmerkmale aufzunehmen. Auch der Gesundheitsbereich und Diskriminierungen durch Künstliche Intelligenz blieben "antidiskriminierungsrechtliche Grauzonen".
Beim Festakt selbst gab sich Ataman versöhnlicher und nannte das AGG einen "Meilenstein in der Geschichte unserer Demokratie". Gleiche Rechte für alle seien "auch ein Versprechen für die Zukunft unserer Kinder". Auch die Grünen drängen auf eine Ausweitung des Geltungsbereichs auf staatliche Stellen sowie auf ein Verbandsklagerecht. Verbände sollten klagen dürfen, "damit Betroffene auch dann zu ihrem Recht kommen, wenn sie selbst den Klageweg scheuen", sagt die Grünen-Fraktionsvorsitzende Britta Haßelmann.
Das Bundesjustizministerium hält dem entgegen: Auch ohne Aufnahme von Ministerien und Behörden ins AGG bestehe ausreichender Schutz. Wer durch staatliche Stellen diskriminiert werde, dem stehe der verwaltungsgerichtliche Rechtsschutz offen. Eine Entschädigung für immaterielle Schäden ist damit allerdings nicht automatisch verbunden.
- Redaktion beck-aktuell, hg
- mit Material der dpa
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